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Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, das der Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht dient. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgebende geschützt werden, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen.

Als arbeitsmarktpolitischer und sozialer Dienstleister bildet die gesellschaftliche und berufliche Integration von Menschen unseren Schwerpunkt. Wir erwarten deshalb nicht nur von unseren Mitarbeitern:innen, sondern auch unseren Geschäftspartnern ein korrektes und rechtskonformes Verhalten, um diese Aufgabe gewährleisten zu können. Deshalb ist es wichtig, dass wir über jedes regelwidrige Verhalten informiert werden.

Unter regelwidrig versteht man im Kontext mit dem neuen Gesetz Verhalten, die Strafverfahren, Bußgelder oder sonstige Verfahren aus Rechts- und Strafvorschriften nach sich ziehen. Auf Seite 2 wird hierzu näher eingegangen.

Durch einen Hinweis an die Interne Meldestelle geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Da die Abgabe einer Meldung oftmals kein leichter Schritt und häufig mit der Befürchtung verbunden ist, durch die Meldung Nachteile zu erleiden, regelt das HinSchG den Schutz von sog. Hinweisgebenden. Die hinweisgebenden Personen sind davor geschützt, dass ihnen aus der Meldung/dem Hinweis Nachteile entstehen. Repressalien im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (z.B. Übergehen bei Beförderungen, Erteilung von Abmahnungen, Kündigung oder sonstigen Benachteiligungen) aufgrund einer Hinweiserteilung müssen unterbleiben.

Personen, die Hinweise auf Missstände geben wollen, können sich wahlweise an eine interne oder eine externe Meldestelle wenden.

Sofern intern wirksam gegen etwaige Verstöße vorgegangen werden kann, wenden Sie sich bitte vornehmlich an die Interne Meldestelle. Sie tragen somit dazu bei, die Verlässlichkeit und Integrität von Grümel zu sichern und regelkonformes Verhalten im Hause zu stärken sowie für ein faires Miteinander zu sorgen. Auch nach einer internen Hinweisabgabe bleibt die Möglichkeit einer (weiteren) externen Hinweisabgabe bestehen.

Jedes bekannte oder vermutete Fehlverhalten gegen geltende Gesetze, wie etwa Straf- und Bußgeldvorschriften und Unternehmensrichtlinien kann gemeldet werden.

  • Verstöße gegen Strafvorschriften: Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht.
  • Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Darunter fallen beispielswese Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten sanktionieren.
  • Darüber hinaus sind alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder umfasst, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche, etwa: Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur Verkehrssicherheit, Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Regelungen des Verbraucher-schutzes, Regelungen des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Regelungen des Vergaberechts, Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.


Bitte beachten, folgendes betrifft nicht das HinSchG:

  • Verstöße gegen den Datenschutz (Meldung an den Datenschutzbeauftragten der Grümel gGmbH datenschutzbeauftragter@gruemel.de oder die Geschäftsführung unter info@gruemel.de)
  • Allgemeine Beschwerden (auf unser Webseite www.gruemel.de unter Feedback oder an den Vorgesetzten)
  • Diskriminierungen (Interne Beschwerdestelle nach dem AGG)

Jede Person kann auf Missstände hinweisen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer beruflichen, bevorstehenden oder bereits getätigten Tätigkeit bei oder mit Grümel bekannt geworden sind oder mit größter Wahrscheinlichkeit entstehen können.

Hinweisgebende Personen können beispielsweise Beschäftigte, Teilnehmer, Kunden, Honorarkräfte, Zulieferer, Partner oder Bewerber sein.

Der Eingang Ihres Hinweises wird Ihnen innerhalb von 7 Tagen von dem/der Meldestellenbeauftragten bestätigt. Die Prüfung und Bewertung erfolgt innerhalb von 3 Monaten. Sie werden anschließend über die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen informiert, sofern dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.

Bei nachweislich grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Falschmeldungen durch die hinweisgebende Person (z. B. wissentlich falsche Verdächtigung) behält sich die Grümel gGmbH oder der Grümel e.V. eine Prüfung disziplinarischer und/oder zivil- oder strafrechtlicher Schritte ebenso wie den Schadensersatzanspruch nach dem HinSchG vor.

Ihre Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, Ausnahmen hierzu sind im HinSchG § 9 geregelt (z.B. aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung). Sollte es zur weiteren Aufklärung des von Ihnen gemeldeten Verstoßes notwendig sein gegenüber Dritten Angaben zu Ihrer Person zu machen, werden wir uns zuvor mit Ihnen in Verbindung setzen.

Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber:in sind freiwillig. Die Angabe von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Meldestelle und beschleunigt das Verfahren zur Aufklärung des Hinweises.

Die Interne Meldestelle bearbeitet auch anonym eingehende Hinweise.

Sollten Sie Angaben zu Ihrer Person machen, willigen Sie mit der Abgabe des Hinweises ein, dass wir diese Daten zum Zweck der Aufklärung des Hinweises und zur Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Meldestellen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes sind gemäß § 10 HinSchG befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer in § 13 HinSchG bezeichneten Aufgaben erforderlich ist. Die Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Löschungsfrist für die Dokumentation von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz beträgt drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens (§ 11 Abs. 5 HinSchG). Eine Dokumentation kann länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

Sie sind berechtigt, Auskunft bezüglich der im Rahmen von Meldeverfahren nach dem Hinweisgeberschutzgesetz über Sie gespeicherten Daten zu beantragen und bei Unrichtigkeit der Daten ihre Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung ihre Löschung zu fordern.

1. Interne Meldestelle

  • E-Mail: meldestelle_gruemel@web.de
  • Tel. Handy: 0151 233 684 21
  • Postanschrift:
    Grümel
    Interne Meldestelle
    Propsteischloss 2a
    36041 Fulda
  • Briefkasten für direkten Einwurf: Standort Grümel Verwaltung, EG
  • Persönlicher Kontakt: Vereinbaren Sie dazu telefonisch oder per Email einen Termin

2. Externe Meldestelle

z.B.: Bundesjustizamt
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

3. Datenschutz

3.1 Verantwortliche Stellen

Grümel gGmbH
Geschäftsführer: Matthias Kraft
Propsteischloss 2a, 36041 Fulda
Tel.: 0661 / 90293-0
E-Mail:info@gruemel.de

Grümel e.V.
Vorstand
Propsteischloss 2a, 36041 Fulda
Tel.: 0661 / 90293-0
E-Mail:info@gruemel.de

3.2 Datenschutzbeauftragter

Grümel gGmbH,
Datenschutzbeauftragter: Oliver Janisch
Propsteischloss 2a, 36041 Fulda
Tel.: 0661 / 90293-0
E-Mail:datenschutzbeauftragter@gruemel.de
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