Beratung zur Teilzeitberufsausbildung
Eine Ausbildung in Teilzeit bietet viele Chancen – besonders für Menschen, die Familie und berufliche Zukunft miteinander vereinbaren möchten.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Ausbildung in Teilzeit in allen dualen Ausbildungsberufen.
Das Informations- und Beratungsangebot von Grümel richtet sich sowohl an Betriebe und Unternehmen als auch an Ratsuchende und informiert umfassend über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen einer Ausbildung in Teilzeit.
Im Rahmen des Angebots werden Informationsveranstaltungen sowie Betriebsbesichtigungen zum Thema Teilzeitausbildung angestrebt, um praxisnahe Einblicke zu ermöglichen und offene Fragen zu klären. Darüber hinaus gehört auch die gezielte Akquise von Teilzeitausbildungsstellen zu den Aufgaben, um passende Ausbildungsplätze zu schaffen und Zugänge zu erleichtern.
Gesetzliche Regelungen
Die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankerten Regelungen zur Teilzeitberufsausbildung wurden im Jahr 2020 erweitert. Diese beziehen sich auf die betriebliche Ausbildungszeit. Die Zeiten des Berufsschulunterrichts sind zwischen den Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb abzustimmen. Der Betrieb ist verpflichtet, die Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 7a Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie in § 27b der Handwerksordnung (HwO).
Vorteile der Teilzeitausbildung:
- flexiblere Arbeitsgestaltung
- pflegenden Menschen oder Menschen mit Familienverantwortung eine berufliche Perspektive geben
- Menschen in der Region unterstützen und fördern
- zuverlässige und häufig bereits erfahrene Personen für den Betrieb gewinnen
Unser Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, damit Ausbildung auch unter besonderen Lebensumständen erfolgreich gelingen kann.
Für eine Beratung zur Teilzeitberufsausbildung in unserem Haus oder auch gern für interessierte Unternehmen direkt im Betrieb stehen wir gerne zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Teilzeitausbildung.